Die ehemalige Radrennbahn wird 2023 zu einem Bikepark umgebaut. Dieser nimmt mehr und mehr konkrete Formen an.
Bocholt Erste Überlegungen gab es schon vor rund zwölf Jahren, dann wurde das Ziel mal mehr, mal weniger intensiv verfolgt. Konkret wurde es in den vergangenen Jahren, wobei jetzt bald Vollzug vermeldet werden kann: Der Bikepark „Hünting“ soll 2023 kommen. Das ist die Antwort aus dem Rathaus auf eine entsprechende BBV-Frage. Das war auch schon Anfang September im Sportausschuss so kommuniziert worden. Aber noch sind sprichwörtlich kleinere Hindernisse und Dellen zu überspringen.
Im nächsten Jahr werde Bocholt um eine Radsport-Attraktion reicher sein, ist Bocholts Pressesprecher Karten Tersteegen optimistisch. Und Boris Fastring, Vorsitzender des RC 77 Bocholt, bestätigte am Dienstagnachmittag auf BBV-Frage: „Jetzt sind wir sehr zuversichtlich.“
Die Planungsleistungen werden vom RC 77 über ein Planungsbüro eingebracht. Ein entsprechendes Treffen fiel in dieser Woche aus: Fastring und ein Vertreter des Planungsbüros Turbomatik Bikeshop aus Warstein waren jeweils krank. Das Treffen soll zügig nachgeholt werden.
Denn: Sobald die erforderlichen Planunterlagen vorliegen, können der Bauantrag gestellt und die Bauleistungen ausgeschrieben werden. Im Anschluss daran können die Baumaßnahmen für den Parcours beginnen, idealerweise Anfang 2023. Die Plankosten betragen 368.000Euro. Rund 137.000 Euro der Kosten werden vom Bund gefördert, der Rest wird aus städtischen Mitteln getragen, erklärt Tersteegen.
Und Fastring ergänzt: „Der neue Bikepark muss im nächsten Jahr gebaut und auch fertig werden.“ Ansonsten könnten Fördergelder gestrichen werden, dürfe auf ein Fördertopf nicht mehr zugegriffen werden. Auch deshalb hofft der RC-77-Chef, dass ab März an der alten Radrennbahn an der Moddenborgstraße gebaut werden kann.
Hauptnutzer der Sportstätte wird, wie bisher auch vorgesehen, der RC 77 Bocholt sein, der die Schlüsselgewalt behält. Tersteegen: „Das Nutzungsmodell ist insoweit vergleichbar mit dem auf städtischen Sportplätzen.“
Vollständiger Artikel im BBV vom 07.12.2022